Messbar anders.

Garantieverlängerung CM

Garantieverlängerung für Kalibrierung & Instandhaltung

GARANTIEVERLÄNGERUNG CM (Calibration/Maintenance)
der
DEWETRON GmbH
Parkring 4, 8074 Grambach, Österreich
im Folgenden „DEWETRON“

Version 2023-01-02

 

Bedingungen

In Ergänzung zu den GLOBALEN GARANTIEBEDINGUNGEN, die eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten vorsehen, gewährt DEWETRON gewerblichen Endkunden in Europa eine GARANTIEVERLÄNGERUNG CM für die Dauer von jeweils 12 Monaten für bestimmte DEWETRON Hardware (siehe PDF Qualifizierte Produkte für Garantieverlängerung) ab Kalibration/Wartung des Produktes bei DEWETRON.

Die GARANTIEVERLÄNGERUNG kann bis maximal 5 Jahre nach Erstlieferung ausgeweitet werden (12 Monate GLOBALE GARANTIE, danach maximal 4 Jahre GARANTIEVERLÄNGERUNG). Dafür muss mindestens alle 12 Monate eine Kalibration/Wartung des Produktes bei DEWETRON durchgeführt werden. Sollte das Kalibrations- bzw. Wartungsintervall von 12 Monaten überschritten werden, endet die GARANTIEVERLÄNGERUNG und kann keine neuerliche GARANTIEVERLÄNGERUNG gewährt werden.
Die GARANTIEVERLÄNGERUNG ist für Endkunden bzw. deren Produkte in den Regionen EMEA und APAC verfügbar.
Während der Laufzeit der Garantieverlängerung werden Produkte, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl von DEWETRON repariert, verbessert oder durch Austausch (aus dem verfügbaren Produktportfolio von DEWETRON) ersetzt.

Um eine Garantieleistung geltend zu machen, muss der Kunde vor Ablauf der Garantiedauer eine schriftliche Meldung mit dem angeblichen Mangel an DEWETRON übermitteln. In weiterer Folge muss das betroffene Produkt zeitnahe für eine Überprüfung an DEWETRON retourniert werden. DEWETRON behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Prüfung und das Testen des Produkts zu erheben, falls nachweislich kein Garantiefall vorliegt.

Ausgetauschte Produkte oder Teile von Produkten gehen in das Eigentum von DEWETRON über. Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiedauer, noch setzen sie eine neue Garantie in Gang, außer für im Rahmen einer Reparatur ausgetauschte Produkte/Produktteile für die Dauer von 90 Tagen ab Austausch.

Garantieansprüche aus der Garantieverlängerung sind insbesondere ausgeschlossen für:
> Fremdprodukte/fremde Software;
> von Dritten bzw. nicht von DEWETRON bearbeitete/veränderte Produkte bzw. veränderte Software insbesondere durch Umbauten und/oder Installation fremder Software;
> Batterien und Verschleißteile;
> Messdaten;
> Software und Betriebssystem;
> Kalibrierkosten, Wartungskosten;
> Sämtliches Zubehör (insbesondere Kabel etc.);
> Sensoren jeder Art;
> kundenspezifische Anpassungen am Standardprodukt;

bzw. für Schäden/Mängel an Produkten/Produktteilen bzw. an der Software insbesondere aufgrund von:
> missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung, Nutzung sowie sonstiger Verwendung bzw. des entsprechenden Betriebes der Produkte;
> Umwelteinflüssen (insbesondere Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc. auch aufgrund von Naturereignissen bzw. -katastrophen);
> Nichtbeachtung der für das Produkt oder den Betrieb des Produktes geltenden Sicherheitsvorkehrungen/Sicherheitsbestimmungen;
> Nutzungen durch hierfür nicht autorisierte Personen;
> Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Benutzerhandbuchs o.Ä.;
> Gewaltanwendung (z.B. Schlag, Stoß, Fall);
> Eingriffen, die von nicht durch DEWETRON autorisierte Personen vorgenommen wurden;
> eigenmächtigen Reparaturversuchen;
> nicht von DEWETRON für das Produkt freigegebenen Betriebssystem-Upgrades;
> Schadsoftware.

Die Garantie umfasst nicht durch das Produkt/Produktteile allfällig verursachte Schäden an Personen bzw. an einer anderen Sache, insbesondere nicht Folge- bzw. Weiterfresserschäden. Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind allfällige Versand- bzw. Transportkosten sowie Reisekosten, die im Zuge von Schaden-/Mängelbehebungen bei DEWETRON und/oder beim Endkunden anfallen, sowie jegliche Kosten im Zusammenhang mit Ersatzvornahmen/Ersatzbeschaffungen bzw. die Kosten der im Auftrag vom Endkun-den gegebenenfalls zugezogenen Personen (insbesondere die Kosten von Sachverständigen und/oder Beratungs-/Anwaltskosten).

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

 

 

Downloads

Download the PDF here  Qualifizierte Produkte 2023-02 (PDF)

Download the PDF here   Garantieverlängerung CM 2023-02

 

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