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Rechtliche Hinweise

Recycling von Systemen und Komponenten

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Umweltauswirkungen des Produkts und die Entsorgung des Produkts am Ende seiner Lebensdauer.
Beachten Sie beim Recycling eines DEWETRON-Systems die folgenden Richtlinien:

Recycling des Systems und seiner Komponenten

Die Herstellung dieser Komponenten erfolgte unter Gewinnung und Nutzung natürlicher Ressourcen. Die im System enthaltenen Stoffe können Ihrer Gesundheit und der Umwelt schaden, wenn das System am Ende seiner Lebensdauer unsachgemäß behandelt wird. Recyceln Sie dieses Produkt auf geeignete Weise, um eine unnötige Belastung der Umwelt zu vermeiden und natürliche Ressourcen zu schonen.

Dieses Symbol bedeutet, dass das System den Anforderungen der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2012/19/EU betreffend Elektro- und Elektronikschrott (WEEE) entspricht.

 

 

 

 

Recycling von Verpackungsmaterialien

Wir sorgen dafür, dass unsere Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß gesammelt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben recycelt werden.
Unsere Verpackungen sind bei der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) lizenziert.
ARA-Lizenznummer: 15609
Auf diese Weise leisten wir einen aktiven Beitrag zur Wiederverwertung von Verpackungen und zum Schutz natürlicher Ressourcen.

 

Verwendung gefährlicher bzw. umweltschädlicher Stoffe

Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU der Europäischen Union.

Die sechs in der Richtlinie eingeschränkten Stoffe sind in den eingesetzten homogenen Materialien jeweils unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstkonzentrationen enthalten (siehe Tabelle unten). Manche RoHS-konforme Produkte können Blei (Pb) enthalten – jedoch nur in Anwendungsbereichen, für die gemäß der RoHS-Richtlinie eine Ausnahmegenehmigung gilt.

Eingeschränkter Stoff Max. Konzentration (%)
Cadmium (Cd) 0,01 %
Blei (Pb) 0,1 %
Quecksilber (Hg) 0,1 %
Sechswertiges Chrom 0,1 %
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1 %
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1 %

 

Diese Erklärung basiert auf unserem Verständnis der RoHS-Richtlinie sowie auf Informationen über die in unseren Produkten verwendeten Materialien. Diese Informationen erhalten wir von unseren Zulieferern. Wir übernehmen daher keine Garantie für deren Richtigkeit. DEWETRON bemüht sich laufend um möglichst genaue Angaben, führt jedoch keine zerstörenden Prüfungen oder chemischen Analysen der gelieferten Materialien durch.

 

REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) betrifft Hersteller oder Importeure, die bestimmte Stoffe oder Gemische in Mengen von über einer Tonne pro Jahr herstellen, in Verkehr bringen oder selbst verwenden.
Da DEWETRON keine solchen Stoffe in dieser Menge herstellt, verwendet oder vertreibt, fällt unser Unternehmen nicht unter den Geltungsbereich der REACH-Verordnung – eine Registrierung oder Vorregistrierung ist daher nicht erforderlich.