Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEWETRON GmbH (nachstehend kurz „DEWETRON“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEWETRON GmbH (nachstehend kurz „DEWETRON“)
Für den (auch zukünftigen) Geschäftsverkehr der DEWETRON gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn DEWETRON diese Abweichungen ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher ihm im Zuge der Geschäftsbeziehung mit der DEWETRON bzw. deren Anbahnung zur Kenntnis gelangten bzw. zur Verfügung gestellten Informationen unbefristet verpflichtet und dürfen diese Informationen Dritten nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von DEWETRON zugänglich gemacht werden.
Definition „krass grobe Fahrlässigkeit“:
Im Sinne dieses Vertrages liegt krass grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Verhalten gesetzt wird, das eine besonders gravierende, auch für einen durchschnittlichen Fachmann unverständliche Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt darstellt und bei dem ein objektiver Dritter bei vergleichbarer Lage und Fachkenntnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders gehandelt hätte. Krass grobe Fahrlässigkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn selbst einfachste Überlegungen und naheliegende Sicherungsmaßnahmen unterlassen werden oder der Eintritt eines Schadens nahezu vorhersehbar war.
Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen